====== Berücksichtigung von Schriftstücken trotz Versäumnis ====== Regel 92.1 c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Berücksichtigung von Schriftstücken trotz Versäumnis. **Regel 92.1 c) PCT** Waren die Erfordernisse des Absatzes a nicht erfüllt, ist das Schriftstück jedoch im internationalen Verfahren berücksichtigt worden, so bleibt die Nichterfüllung außer Betracht. ===== siehe auch ===== Regel 92.1 PCT -> [[Erfordernis von Begleitschreiben und Unterschriften]] \\ Regelt die Erfordernisse von Begleitschreiben und Unterschriften im Schriftverkehr.