====== Berücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler ====== Regel 43.6bis der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Berücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.6bis(a) PCT -> [[Berücksichtigung von Berichtigungen im Recherchenbericht]] \\ Beschreibt die Berücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.6bis(b) PCT -> [[Nichtberücksichtigung von Berichtigungen nach Beginn der Erstellung]] \\ Regelt die Nichtberücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler, wenn diese nach Beginn der Erstellung des internationalen Recherchenberichts mitgeteilt wurden. ===== siehe auch ===== Regel 43 PCT -> [[internationaler Recherchenbericht|Der internationale Recherchenbericht]] \\ Beschreibt die Anforderungen und Inhalte des internationalen Recherchenberichts.