====== Berücksichtigung offensichtlicher Fehler ====== Regel 70.2 e) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt, wie offensichtliche Fehler im Bericht berücksichtigt werden. **Regel 70.2 e) PCT** Wird die Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers berücksichtigt, so wird dies im Bericht angegeben. ===== siehe auch ===== Regel 70.2 PCT -> [[Grundlage für den Bericht]] \\ Beschreibt die Grundlagen, auf denen der internationale vorläufige Prüfungsbericht erstellt wird.