====== Berücksichtigung der Ergebnisse einer früheren Recherche und Klassifikation ====== Regel 41 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Berücksichtigung der Ergebnisse einer früheren Recherche und Klassifikation bei der internationalen Recherche. Regel 41.1 PCT -> [[Berücksichtigung bei einem Antrag nach Regel 4.12]] \\ Beschreibt die Berücksichtigung der Ergebnisse einer früheren Recherche bei einem Antrag nach Regel 4.12. Regel 41.2 PCT -> [[Berücksichtigung in anderen Fällen]] \\ Regelt die Berücksichtigung der Ergebnisse einer früheren Recherche und Klassifikation in anderen Fällen. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.