====== Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17 ====== Regel 26ter der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17. Regel 26ter.1 PCT -> [[Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen]] \\ Regelt die Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen. Regel 26ter.2 PCT -> [[Behandlung von Erklärungen]] \\ Regelt die Behandlung von Erklärungen durch das Anmeldeamt oder das Internationale Büro. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.