====== Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben nach Regel 4.11 ====== Regel 26quater der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben nach Regel 4.11. Regel 26quater.1 PCT -> [[Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben]] \\ Regelt die Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben. Regel 26quater.2 PCT -> [[Verspätete Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben]] \\ Regelt das Verfahren bei verspäteter Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.