====== Bericht ohne Berücksichtigung nicht dokumentierter Änderungen ====== Regel 70.2 c-bis) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt, dass der Bericht so erstellt werden kann, als seien Änderungen nicht vorgenommen worden, wenn kein Begleitschreiben die Grundlage angibt. **Regel 70.2 c-bis) PCT** Sind Änderungen ohne Begleitschreiben erfolgt, das die Grundlage in der ursprünglichen Anmeldung angibt, kann der Bericht so erstellt werden, als seien die Änderungen nicht vorgenommen worden. ===== siehe auch ===== Regel 70.2 PCT -> [[Grundlage für den Bericht]] \\ Beschreibt die Grundlagen, auf denen der internationale vorläufige Prüfungsbericht erstellt wird.