====== Bericht auf Grundlage geänderter Ansprüche ====== Regel 70.2 a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt fest, dass der Bericht auf der Grundlage der geänderten Ansprüche erstellt wird, wenn solche Änderungen vorgenommen wurden. **Regel 70.2 a) PCT** Sind die Ansprüche geändert worden, so wird der Bericht auf der Grundlage der geänderten Ansprüche erstellt. ===== siehe auch ===== Regel 70.2 PCT -> [[Grundlage für den Bericht]] \\ Beschreibt die Grundlagen, auf denen der internationale vorläufige Prüfungsbericht erstellt wird.