====== Berechnung der Fristen ====== Regel 80 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens. Regel 80.1 PCT -> [[In Jahren bestimmte Fristen]] \\ Regelt die Berechnung von Fristen, die in Jahren bestimmt sind. Regel 80.2 PCT -> [[In Monaten bestimmte Fristen]] \\ Regelt die Berechnung von Fristen, die in Monaten bestimmt sind. Regel 80.3 PCT -> [[In Tagen bestimmte Fristen]] \\ Regelt die Berechnung von Fristen, die in Tagen bestimmt sind. Regel 80.4 PCT -> [[Örtliche Daten]] \\ Beschreibt die Bedeutung örtlicher Daten für die Berechnung von Fristen. Regel 80.5 PCT -> [[Ablauf an einem anderen Tag als einem Werktag oder an einem offiziellen Feiertag]] \\ Regelt den Ablauf von Fristen an Tagen, die keine Werktage oder offizielle Feiertage sind. Regel 80.6 PCT -> [[Datum von Schriftstücken]] \\ Regelt die Bedeutung des Datums von Schriftstücken für die Berechnung von Fristen. Regel 80.7 PCT -> [[Ende eines Werktags]] \\ Regelt das Ende eines Werktags für die Berechnung von Fristen. ===== siehe auch ===== PCT, Teil D -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil D: Regeln zu Kapitel III des Vertrags|Regeln zu Kapitel III des Vertrags]] \\ Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.