====== Behandlung von Erklärungen ====== Regel 26ter.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Behandlung von Erklärungen durch das Anmeldeamt oder das Internationale Büro. Regel 26ter.2a PCT -> [[Aufforderung zur Berichtigung von Erklärungen]] \\ Regelt die Aufforderung zur Berichtigung von Erklärungen, die nicht dem vorgeschriebenen Wortlaut entsprechen. Regel 26ter.2b PCT -> [[Verfahren bei verspäteter Berichtigung]] \\ Regelt das Verfahren, wenn eine Berichtigung nach Ablauf der Frist eingeht. ===== siehe auch ===== Regel 26ter PCT -> [[Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17]] \\ Regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17.