====== Begründung des Wiedereinsetzungsantrags ====== Regel 49.6(c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Anforderungen an die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags. **Regel 49.6(c) PCT** Der Antrag nach Absatz a muss die Gründe für die Versäumung der der nach Artikel 22 anwendbaren Frist darlegen. ===== siehe auch ===== Regel 49.6 PCT -> [[Wiedereinsetzung nach Versäumung]] \\ Beschreibt die Wiedereinsetzung in die Rechte nach Versäumung der Handlungen nach Artikel 22.