====== Begriffsbestimmung des Berichts ====== Regel 70.1 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) definiert den Begriff "Bericht" im Kontext der internationalen vorläufigen Prüfung. **Regel 70.1 PCT** Im Sinne dieser Regel bedeutet “Bericht” den internationalen vorläufigen Prüfungsbericht. ===== siehe auch ===== Regel 70 PCT -> [[Der internationale vorläufige Bericht zur Patentfähigkeit]] \\ Behandelt den internationalen vorläufigen Bericht zur Patentfähigkeit seitens der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.