====== Bearbeitungsgebühr für die ergänzende Recherche ====== Regel 45bis.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf eine ergänzende internationale Recherche. Regel 45bis.2(a) PCT -> [[Zahlung der Bearbeitungsgebühr]] \\ Beschreibt die Zahlung der Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf eine ergänzende Recherche. Regel 45bis.2(b) PCT -> [[Währung der Bearbeitungsgebühr]] \\ Regelt die Währung, in der die Bearbeitungsgebühr zu zahlen ist. Regel 45bis.2(c) PCT -> [[Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr]] \\ Beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr. Regel 45bis.2(d) PCT -> [[Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr]] \\ Regelt die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr unter bestimmten Bedingungen. ===== siehe auch ===== Regel 45bis PCT -> [[Ergänzende internationale Recherchen]] \\ Regelt die Durchführung ergänzender internationaler Recherchen.