====== Auswahl der Abbildungen ====== Regel 48.2(d) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Auswahl und Darstellung von Abbildungen auf der Titelseite. **Regel 48.2(d) PCT** Die Abbildung oder Abbildungen sind gemäß Regel 8.2 auszuwählen und können in verkleinerter Form auf der Titelseite wiedergegeben werden. ===== siehe auch ===== Regel 48.2 PCT -> [[Inhalt der internationalen Veröffentlichung]] \\ Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.