====== Ausrichtung der internationalen Recherche ====== Regel 33.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Ausrichtung der internationalen Recherche auf die Ansprüche und die erfinderische Idee. Regel 33.3(a) PCT -> [[Grundlage der internationalen Recherche]] \\ Beschreibt die Grundlage der internationalen Recherche unter Berücksichtigung der Ansprüche, Beschreibung und Zeichnungen. Regel 33.3(b) PCT -> [[Umfang der internationalen Recherche]] \\ Regelt den Umfang der internationalen Recherche in Bezug auf die Ansprüche und mögliche Änderungen. ===== siehe auch ===== Regel 33 PCT -> [[Einschlägiger Stand der Technik für die internationale Recherche]] \\ Bestimmt den einschlägigen Stand der Technik für die internationale Recherche.