====== Ausgabe von Formblättern ====== Regel 3.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die gebührenfreie Bereitstellung vorgedruckter Formblätter für Anmelder. **Regel 3.2 PCT** Vorgedruckte Formblätter werden den Anmeldern vom Anmeldeamt oder, auf Wunsch des Anmeldeamts, vom Internationalen Büro gebührenfrei zur Verfügung gestellt. ===== siehe auch ===== Regel 3 PCT -> [[Antrag (Form)|Der Antrag (Form)]] \\ Bestimmt die Formvorschriften für den Antrag, einschließlich der Ausgabe von Formblättern und der Gestaltung des Antrags.