====== Ausführung der Zeichnungen ====== Regel 11.13 (a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Ausführung der Zeichnungen. **Regel 11.13 (a) PCT** Zeichnungen sind in widerstandsfähigen schwarzen, ausreichend festen und dunklen, in sich gleichmäßig starken und klaren Linien oder Strichen ohne Farben auszuführen. ===== siehe auch ===== Regel 11.13 PCT -> [[Besondere Bestimmungen für Zeichnungen]] \\ Definiert die besonderen Anforderungen für Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.