====== Aufgaben der Versammlung ====== Artikel 53 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erläutert die Aufgaben und Befugnisse der Versammlung. Artikel 53 (2a) PCT -> [[Aufgaben der Versammlung im Detail]] \\ Beschreibt die spezifischen Aufgaben der Versammlung. Artikel 53 (2b) PCT -> [[Entscheidungen zu anderen Verbänden]] \\ Regelt die Entscheidungsfindung der Versammlung in Bezug auf andere Verbände. ===== siehe auch ===== Artikel 53 PCT -> [[Versammlung]] \\ Beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Versammlung des Verbands.