====== Aufforderung zur Übermittlung ====== Regel 22.1(b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt das Vorgehen des Internationalen Büros bei fehlendem Aktenexemplar nach Ablauf des dreizehnten Monats. **Regel 22.1(b) PCT** Hat das Internationale Büro eine Kopie der Mitteilung nach Regel 20.2 Absatz c erhalten und ist es bei Ablauf des dreizehnten Monats nach dem Prioritätsdatum nicht im Besitz des Aktenexemplars, so fordert es das Anmeldeamt auf, ihm das Aktenexemplar unverzüglich zu übermitteln. ===== siehe auch ===== Regel 22.1 PCT -> [[Verfahren zur Übermittlung des Aktenexemplars]] \\ Regelt das Verfahren zur Übermittlung des Aktenexemplars an das Internationale Büro und die Fristen, die dabei einzuhalten sind.