====== Aufforderung zur Stellungnahme ====== Regel 66.2(c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Aufforderung zur Stellungnahme und Einreichung von Änderungen. **Regel 66.2(c) PCT** In dem Bescheid ist der Anmelder aufzufordern, eine schriftliche Stellungnahme und, wo dies angebracht ist, Änderungen einzureichen. ===== siehe auch ===== Regel 66.2 PCT -> [[Schriftlicher Bescheid der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde]] \\ Regelt den schriftlichen Bescheid der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.