====== Aufforderung zur Berichtigung durch die Behörde ====== Regel 91.1 h) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Aufforderung zur Berichtigung durch die Behörde. **Regel 91.1 h) PCT** Findet das Anmeldeamt, die internationale Recherchenbehörde, die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde oder das Internationale Büro in der internationalen Anmeldung oder in einem anderen Schriftstück einen dem Anschein nach berichtigungsfähigen offensichtlichen Fehler, so kann dieses Amt, diese Behörde bzw. das Internationale Büro den Anmelder auffordern, einen Antrag auf Berichtigung nach dieser Regel zu stellen. ===== siehe auch ===== Regel 91 PCT -> [[Berichtigung offensichtlicher Fehler in der internationalen Anmeldung und in anderen Schriftstücken]] \\ Regelt die Berichtigung offensichtlicher Fehler in der internationalen Anmeldung und in anderen Schriftstücken.