====== Aufforderung zur Änderung durch die Versammlung ======= Regel 89.2(c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Möglichkeit der Aufforderung zur Änderung durch die Versammlung. **Regel 89.2(c) PCT** Die Versammlung kann den Generaldirektor auffordern, die Verwaltungsvorschriften zu ändern; der Generaldirektor muß der Aufforderung Folge leisten. ===== siehe auch ===== Regel 89.2 PCT -> [[Entstehung der Verwaltungsvorschriften]] \\ Regelt die Entstehung der Verwaltungsvorschriften.