====== Aufbewahrung wesentlicher Vorgänge ====== Regel 93.2 b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Aufbewahrung wesentlicher Vorgänge durch das Internationale Büro. **Regel 93.2 b) PCT** Die wesentlichen Vorgänge des Internationalen Büros werden für eine unbeschränkte Zeitdauer aufbewahrt. ===== siehe auch ===== Regel 93.2 PCT -> [[Aufbewahrung durch das Internationale Büro]] \\ Regelt die Aufbewahrung von Akten durch das Internationale Büro.