====== Anwendung von Regel 43.5 ====== Regel 70.7 b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt, dass Regel 43.5 Absätze b und e auch auf den Bericht Anwendung finden. **Regel 70.7 b) PCT** Regel 43.5 Absätze b und e findet auch auf den Bericht Anwendung. ===== siehe auch ===== Regel 70.7 PCT -> [[Angabe der Unterlagen nach Artikel 35 Absatz 2]] \\ Regelt die Angabe von Unterlagen, die als wesentliche Grundlage für die Feststellungen angesehen werden.