====== Antwort auf die Aufforderung zur Stellungnahme ====== Regel 66.3(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Möglichkeiten des Anmelders, auf die Aufforderung zur Stellungnahme zu reagieren. **Regel 66.3(a) PCT** Der Anmelder kann auf die Aufforderung der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde nach Regel 66.2 Absatz c mit Änderungen oder – falls er mit der Auffassung der Behörde nicht übereinstimmt – mit Gegenvorstellungen antworten oder beides tun. ===== siehe auch ===== Regel 66.3 PCT -> [[Förmliche Stellungnahme gegenüber der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde]] \\ Beschreibt die förmliche Stellungnahme gegenüber der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.