====== Antragsersuchen ====== Regel 4.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Formulierung des Antragsersuchens. **Regel 4.2 PCT** Das Antragsersuchen soll sinngemäß folgendes zum Ausdruck bringen und ist vorzugsweise wie folgt zu fassen: “Der Unterzeichnete beantragt, dass die vorliegende internationale Anmeldung nach dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens behandelt wird.” ===== siehe auch ===== Regel 4 PCT -> [[Antrag (Inhalt)|Der Antrag (Inhalt)]] \\ Regelt den vorgeschriebenen und wahlweisen Inhalt des Antrags, einschließlich der Bezeichnung der Erfindung und der Bestimmung von Staaten.