====== Der Antrag (Inhalt) ====== Regel 4 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den vorgeschriebenen und wahlweisen Inhalt des Antrags, einschließlich der Bezeichnung der Erfindung und der Bestimmung von Staaten. Regel 4.1 PCT -> [[Vorgeschriebener und wahlweiser Inhalt]]; [[Unterschrift]] \\ Bestimmt die erforderlichen und optionalen Inhalte des Antrags sowie die Unterschriftserfordernisse. Regel 4.2 PCT -> [[Antragsersuchen]] \\ Beschreibt die Formulierung des Antragsersuchens. Regel 4.3 PCT -> [[Bezeichnung der Erfindung]] \\ Legt die Anforderungen an die Bezeichnung der Erfindung fest. Regel 4.4 PCT -> [[Namen und Anschriften]] \\ Regelt die Angabe von Namen und Anschriften im Antrag. Regel 4.5 PCT -> [[Anmelder]] \\ Bestimmt die Anforderungen an die Angaben über den Anmelder. Regel 4.6 PCT -> [[Erfinder]] \\ Regelt die Angabe von Erfindern im Antrag. Regel 4.7 PCT -> [[Anwalt]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Angabe von Anwälten im Antrag. Regel 4.8 PCT -> [[Gemeinsamer Vertreter]] \\ Regelt die Angabe eines gemeinsamen Vertreters im Antrag. Regel 4.9 PCT -> [[Bestimmung von Staaten]]; [[Schutzrechtsarten]]; [[nationale und regionale Patente]] \\ Legt die Bestimmungen über die Bestimmung von Staaten und Schutzrechtsarten fest. Regel 4.10 PCT -> [[Prioritätsanspruch]] \\ Regelt die Anforderungen an den Prioritätsanspruch. Regel 4.11 PCT -> [[Bezugnahme auf eine Fortsetzung oder Teilfortsetzung oder Hauptanmeldung oder Hauptpatent]] \\ Beschreibt die Bezugnahme auf Fortsetzungen oder Teilfortsetzungen. Regel 4.12 PCT -> [[Berücksichtigung der Ergebnisse einer früheren Recherche]] \\ Regelt die Berücksichtigung früherer Recherchen. Regel 4.14bis PCT -> [[Wahl der Internationalen Recherchenbehörde]] \\ Regelt die Wahl der zuständigen Internationalen Recherchenbehörde. Regel 4.15 PCT -> [[Unterschrift]] \\ Bestimmt die Unterschriftserfordernisse für den Antrag. Regel 4.16 PCT -> [[Transkription oder Übersetzung bestimmter Wörter]] \\ Regelt die Transkription oder Übersetzung von Namen und Anschriften. Regel 4.17 PCT -> [[Erklärungen im Hinblick auf nationale Erfordernisse nach Regel 51bis.1 Absatz a Ziffern i bis v]] \\ Regelt die Abgabe von Erklärungen im Hinblick auf nationale Erfordernisse. Regel 4.18 PCT -> [[Erklärung über die Einbeziehung durch Verweis]] \\ Beschreibt die Erklärung über die Einbeziehung durch Verweis. Regel 4.19 PCT -> [[Weitere Angaben]] \\ Regelt die Aufnahme weiterer Angaben im Antrag. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts des Antrags.