====== Der Antrag (Form) ====== Regel 3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) bestimmt die Formvorschriften für den Antrag, einschließlich der Ausgabe von Formblättern und der Gestaltung des Antrags. Regel 3.1 PCT -> [[Form des Antrags]] \\ Legt fest, dass der Antrag auf einem gedruckten Formblatt oder als Computerausdruck einzureichen ist. Regel 3.2 PCT -> [[Ausgabe von Formblättern]] \\ Regelt die gebührenfreie Bereitstellung vorgedruckter Formblätter für Anmelder. Regel 3.3 PCT -> [[Kontrolliste]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Kontrolliste, die dem Antrag beigefügt sein muss. Regel 3.4 PCT -> [[Gestaltung des Antrags im einzelnen]] \\ Bestimmt die detaillierte Gestaltung des Antragsformblatts. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts des Antrags.