====== Antrag auf Wiederherstellung ====== Regel 49ter.1(f) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Behandlung eines Antrags auf Wiederherstellung durch das Bestimmungsamt. **Regel 49ter.1(f) PCT** Hat das Anmeldeamt einen Antrag auf Wiederherstellung des Prioritätsrechts abgelehnt, so kann jedes Bestimmungsamt diesen Antrag als einen Antrag auf Wiederherstellung ansehen, der bei diesem Bestimmungsamt nach Regel 49ter.2 Absatz a innerhalb der in dieser Regel genannten Frist eingereicht worden ist. ===== siehe auch ===== Regel 49ter.1 PCT -> [[Wirkung der Wiederherstellung durch das Anmeldeamt]] \\ Regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt.