====== Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung ====== Regel 26bis.1b der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Auswirkungen eines Antrags auf vorzeitige Veröffentlichung auf die Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs. **Regel 26bis.1b PCT** Eine Mitteilung nach Absatz a, die beim Anmeldeamt oder beim Internationalen Büro eingeht, nachdem der Anmelder einen Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b gestellt hat, gilt als nicht eingereicht, es sei denn, dieser Antrag wird vor Abschluß der technischen Vorbereitungen für die internationale Veröffentlichung zurückgenommen. ===== siehe auch ===== Regel 26bis.1 PCT -> [[Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs]] \\ Regelt die Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs.