====== Antrag auf Veröffentlichung von Berichtigungen ====== Regel 48.2(k) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Veröffentlichung von Berichtigungsanträgen und Begründungen. **Regel 48.2(k) PCT** Wird ein Antrag auf Veröffentlichung von Berichtigungen nach Regel 91.3 Absatz d gestellt, so wird dieser Antrag zusammen mit Begründungen veröffentlicht. ===== siehe auch ===== Regel 48.2 PCT -> [[Inhalt der internationalen Veröffentlichung]] \\ Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.