====== Antrag auf Überprüfung ====== Regel 45bis.6(c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt den Antrag auf Überprüfung der Auffassung zur Einheitlichkeit. **Regel 45bis.6(c) PCT** Der Anmelder kann innerhalb eines Monats seit der Benachrichtigung nach Absatz a Ziffer ii bei der Behörde beantragen, daß sie die in Absatz a genannte Auffassung überprüft. Für den Antrag auf Überprüfung kann die Behörde eine Überprüfungsgebühr zu ihren Gunsten erheben, deren Höhe sie festsetzt. ===== siehe auch ===== Regel 45bis.6 PCT -> [[Einheitlichkeit der Erfindung bei der ergänzenden internationalen Recherche]] \\ Regelt die Einheitlichkeit der Erfindung bei der ergänzenden internationalen Recherche.