====== Antrag auf Berichtigung offensichtlicher Fehler ====== Regel 91.1 a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt den Antrag auf Berichtigung offensichtlicher Fehler. **Regel 91.1 a) PCT** Auf Antrag des Anmelders kann ein in der internationalen Anmeldung oder in einem anderen vom Anmelder eingereichten Schriftstücken enthaltener offensichtlicher Fehler nach dieser Regel berichtigt werden. ===== siehe auch ===== Regel 91 PCT -> [[Berichtigung offensichtlicher Fehler in der internationalen Anmeldung und in anderen Schriftstücken]] \\ Regelt die Berichtigung offensichtlicher Fehler in der internationalen Anmeldung und in anderen Schriftstücken.