====== Anpassung der Klassifikation ====== Regel 70.5 b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt, dass die Behörde die Klassifikation anpasst, wenn sie nicht mit der angegebenen Klassifikation einverstanden ist, und die Internationale Patentklassifikation zugrunde legt. **Regel 70.5 b) PCT** Andernfalls gibt die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde im Bericht die Klassifikation an, die von ihr als richtig angesehen wird, wobei sie zumindest die Internationale Patentklassifikation zugrunde legt. ===== siehe auch ===== Regel 70.5 PCT -> [[Klassifikation im Bericht]] \\ Regelt die Klassifikation, die im internationalen vorläufigen Prüfungsbericht angegeben werden muss.