====== Anlagen zum Bericht ====== Regel 70.16 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anlagen, die dem internationalen vorläufigen Prüfungsbericht beigefügt werden müssen. Regel 70.16 a) PCT -> [[Ersatzblätter und Begleitschreiben]] \\ Die Regel legt fest, welche Ersatzblätter und Begleitschreiben dem Bericht als Anlage beizufügen sind. Regel 70.16 b) PCT -> [[Überholte Ersatzblätter]] \\ Regelt die Beifügung überholter oder als überholt geltender Ersatzblätter und zugehöriger Schreiben als Anlage zum Bericht. ===== siehe auch ===== Regel 70 PCT -> [[Internationaler vorläufiger Prüfungsbericht]] \\ Regelt die Erstellung und den Inhalt des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.