====== Angabe zur zusätzlichen Recherche ====== Regel 70.2 f) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt fest, dass im Bericht das Datum einer zusätzlichen Recherche oder die Feststellung, dass keine durchgeführt wurde, angegeben wird. **Regel 70.2 f) PCT** In dem Bericht ist das Datum einer zusätzlichen Recherche anzugeben oder festzustellen, dass keine durchgeführt wurde. ===== siehe auch ===== Regel 70.2 PCT -> [[Grundlage für den Bericht]] \\ Beschreibt die Grundlagen, auf denen der internationale vorläufige Prüfungsbericht erstellt wird.