====== Angabe von Änderungen nach Artikel 34 ====== Regel 53.9(c) der [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Angabe von Änderungen nach Artikel 34 im Antrag. **Regel 53.9(c) PCT** Werden Änderungen nach Artikel 34 zusammen mit dem Antrag eingereicht, so ist dies in der Erklärung anzugeben. ===== siehe auch ===== Regel 53.9 PCT -> [[Erklärung betreffend Änderungen]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Erklärung betreffend Änderungen im Antrag.