====== Angabe der Unterlagen im internationalen Recherchenbericht ====== Regel 43.5 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Angabe von Unterlagen im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.5(a) PCT -> [[Wesentliche Unterlagen]] \\ Beschreibt die Angabe aller wesentlichen Unterlagen im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.5(b) PCT -> [[Kennzeichnung der Unterlagen]] \\ Regelt die Art und Weise der Kennzeichnung der Unterlagen im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.5(c) PCT -> [[Hervorhebung besonderer Unterlagen]] \\ Beschreibt die Hervorhebung von Unterlagen von besonderer Bedeutung im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.5(d) PCT -> [[Zuordnung zu Ansprüchen]] \\ Regelt die Angabe von Unterlagen im Zusammenhang mit bestimmten Ansprüchen. Regel 43.5(e) PCT -> [[Kennzeichnung einschlägiger Abschnitte]] \\ Beschreibt die Kennzeichnung von besonders einschlägigen Abschnitten in den angegebenen Unterlagen. ===== siehe auch ===== Regel 43 PCT -> [[internationaler Recherchenbericht|Der internationale Recherchenbericht]] \\ Beschreibt die Anforderungen und Inhalte des internationalen Recherchenberichts.