====== Anforderungen an den Antrag ====== Regel 26bis.3b der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt die Anforderungen an den Antrag auf Wiederherstellung fest. **Regel 26bis.3b PCT** Ein Antrag nach Absatz a muß i) innerhalb der nach Absatz e anwendbaren Frist beim Anmeldeamt eingereicht werden, ii) die Gründe für das Versäumnis, die internationale Anmeldung innerhalb der Prioritätsfrist einzureichen, darlegen und iii) vorzugsweise eine Erklärung oder andere in Absatz f genannte Nachweise enthalten. ===== siehe auch ===== Regel 26bis.3 PCT -> [[Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt]] \\ Regelt die Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt unter bestimmten Bedingungen.