====== Anerkennung der Gebietsregelung ====== Artikel 62 (4) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anerkennung oder Hinnahme der Gebietsregelung. **Artikel 62 (4) PCT** Absatz 3 darf nicht dahin verstanden werden, daß er die Anerkennung oder stillschweigende Hinnahme der tatsächlichen Lage eines Gebiets, auf das dieser Vertrag durch einen Vertragsstaat auf Grund des genannten Absatzes anwendbar gemacht wird, durch einen anderen Vertragsstaat in sich schließt. ===== siehe auch ===== Artikel 62 PCT -> [[Möglichkeiten, Vertragspartei zu werden]] \\ Regelt die Möglichkeiten, Vertragspartei des Vertrags zu werden.