====== Allgemeine Vollmacht ====== Regel 90.5 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Bestellung eines Anwalts durch eine allgemeine Vollmacht. Regel 90.5 a) PCT -> [[Bestellung durch allgemeine Vollmacht]] \\ Beschreibt die Bestellung eines Anwalts durch Bezugnahme auf eine allgemeine Vollmacht. Regel 90.5 b) PCT -> [[Hinterlegung der allgemeinen Vollmacht]] \\ Regelt die Hinterlegung der allgemeinen Vollmacht bei verschiedenen Behörden. Regel 90.5 c) PCT -> [[Verzicht auf Abschrift der allgemeinen Vollmacht]] \\ Regelt den Verzicht auf die Beifügung einer Abschrift der allgemeinen Vollmacht. Regel 90.5 d) PCT -> [[Vorlage der allgemeinen Vollmacht bei Zurücknahmeerklärung]] \\ Beschreibt die Vorlage der allgemeinen Vollmacht bei Einreichung einer Zurücknahmeerklärung. ===== siehe auch ===== Regel 90 PCT -> [[Anwälte und gemeinsame Vertreter]] \\ Regelt die Bestellung von Anwälten und gemeinsamen Vertretern im Rahmen des PCT-Verfahrens.