====== Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde ====== Regel 94.1ter der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde. Regel 94.1ter a) PCT -> [[Antrag auf Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde]] \\ Beschreibt den Antrag auf Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde durch den Anmelder oder eine bevollmächtigte Person. Regel 94.1ter b) PCT -> [[Akteneinsicht nach internationaler Veröffentlichung bei der Internationalen Recherchenbehörde]] \\ Regelt die Akteneinsicht nach internationaler Veröffentlichung bei der Internationalen Recherchenbehörde. Regel 94.1ter c) PCT -> [[Einschränkungen der Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde]] \\ Regelt die Einschränkungen der Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde. ===== siehe auch ===== Regel 94 PCT -> [[Akteneinsicht]] \\ Regelt die Akteneinsicht im Rahmen des PCT-Verfahrens.