====== Akteneinsicht ====== Regel 94 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Akteneinsicht im Rahmen des PCT-Verfahrens. Regel 94.1 PCT -> [[Akteneinsicht beim Internationalen Büro]] \\ Regelt die Akteneinsicht beim Internationalen Büro. Regel 94.1bis PCT -> [[Akteneinsicht beim Anmeldeamt]] \\ Regelt die Akteneinsicht beim Anmeldeamt. Regel 94.1ter PCT -> [[Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde]] \\ Regelt die Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde. Regel 94.2 PCT -> [[Akteneinsicht bei der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde]] \\ Regelt die Akteneinsicht bei der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde. Regel 94.2bis PCT -> [[Akteneinsicht beim Bestimmungsamt]] \\ Regelt die Akteneinsicht beim Bestimmungsamt. Regel 94.3 PCT -> [[Akteneinsicht beim ausgewählten Amt]] \\ Regelt die Akteneinsicht beim ausgewählten Amt. ===== siehe auch ===== PCT, Teil F -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil F: Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags|Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags]] \\ Behandelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.