====== Änderungen von Angaben im Antrag ====== Regel 92bis.1 a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Änderungen von Angaben im Antrag oder im Antrag auf internationale vorläufige Prüfung. **Regel 92bis.1 a) PCT** Auf Antrag des Anmelders oder des Anmeldeamts vermerkt das Internationale Büro Änderungen folgender im Antrag oder im Antrag auf internationale vorläufige Prüfung enthaltener Angaben: i) Person, Name, Wohnsitz oder Sitz, Staatsangehörigkeit oder Anschrift des Anmelders; ii) Person, Name oder Anschrift des Anwalts, des gemeinsamen Vertreters oder des Erfinders. ===== siehe auch ===== Regel 92bis PCT -> [[Eintragung von Änderungen bestimmter Angaben im Antrag oder im Antrag auf internationale vorläufige Prüfung]] \\ Regelt die Eintragung von Änderungen bestimmter Angaben im Antrag oder im Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.