====== Änderungen usw. ====== Regel 11.12 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anforderungen an Änderungen und Radierstellen. **Regel 11.12 PCT** Jedes Blatt muß weitgehend frei von Radierstellen und frei von Änderungen, Überschreibungen und Zwischenbeschriftungen sein. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn der verbindliche Text dadurch nicht in Frage gestellt wird und die Voraussetzungen für eine gute Vervielfältigung nicht gefährdet sind. ===== siehe auch ===== Regel 11 PCT -> [[Bestimmungen über die äußere Form der internationalen Anmeldung]] \\ Legt die Anforderungen an die äußere Form der internationalen Anmeldung fest.