====== Änderung von im Vertrag festgesetzten Fristen ====== Regel 81 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Änderung von im Vertrag festgesetzten Fristen. Regel 81.1 PCT -> [[Änderungsvorschlag]] \\ Beschreibt, wie Vertragsstaaten oder der Generaldirektor Änderungen vorschlagen können. Regel 81.2 PCT -> [[Entscheidung der Versammlung]] \\ Regelt den Entscheidungsprozess der Versammlung über Änderungsvorschläge. Regel 81.3 PCT -> [[Schriftliche Abstimmung]] \\ Regelt den Prozess der schriftlichen Abstimmung über Änderungsvorschläge. ===== siehe auch ===== PCT, Teil D -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil D: Regeln zu Kapitel III des Vertrags|Regeln zu Kapitel III des Vertrags]] \\ Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.