====== Änderung von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro ====== Regel 46 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Verfahren und Anforderungen für Änderungen von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro. Regel 46.1 PCT -> [[Frist für Änderungen]] \\ Beschreibt die Frist für die Einreichung von Änderungen nach Artikel 19. Regel 46.2 PCT -> [[Einreichung der Änderungen]] \\ Regelt, wo die Änderungen einzureichen sind. Regel 46.3 PCT -> [[Sprache der Änderungen]] \\ Beschreibt die Sprache, in der die Änderungen einzureichen sind. Regel 46.4 PCT -> [[Erklärung zu den Änderungen]] \\ Regelt die Anforderungen an die Erklärung zu den Änderungen. Regel 46.5 PCT -> [[Form der Änderungen]] \\ Beschreibt die Form, in der die Änderungen einzureichen sind. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.