====== Änderung einzelner Bestimmungen des Vertrags ====== Artikel 61 des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt das Verfahren zur Änderung bestimmter Vertragsbestimmungen. Artikel 61 (1) PCT -> [[Vorschläge zur Änderung]] \\ Beschreibt, wie Vorschläge zur Änderung bestimmter Artikel eingereicht werden können. Artikel 61 (2) PCT -> [[Beschlussfassung über Änderungen]] \\ Regelt, wie Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden. Artikel 61 (3) PCT -> [[Inkrafttreten von Änderungen]] \\ Erläutert, wann und wie Änderungen in Kraft treten. ===== siehe auch ===== PCT, Kapitel VII -> [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Kapitel VII: Revision und Änderungen|Revision und Änderungen]] \\ Dieses Kapitel beschreibt die Verfahren zur Revision und Änderung des Vertrags.