====== Änderung der Verwaltungsvorschriften ====== Regel 89.2(b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Änderung der Verwaltungsvorschriften durch den Generaldirektor. **Regel 89.2(b) PCT** Sie können durch den Generaldirektor nach Anhörung der Ämter oder Behörden, die ein unmittelbares Interesse an der vorgesehenen Änderung haben, geändert werden. ===== siehe auch ===== Regel 89.2 PCT -> [[Entstehung der Verwaltungsvorschriften]] \\ Regelt die Entstehung der Verwaltungsvorschriften.