====== Änderung der Ausführungsordnung ====== Artikel 58 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erklärt das Verfahren zur Änderung der Ausführungsordnung durch die Versammlung. **Art. 58 (2) PCT** a) Die Versammlung kann die Ausführungsordnung ändern. b) Vorbehaltlich des Absatzes 3 erfordern Änderungen eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. ===== siehe auch ===== Art. 58 PCT -> [[Ausführungsordnung|Die Ausführungsordnung]] \\ Regelt die Ausführungsordnung, die die Durchführung des Vertrags unterstützt und ergänzt.